Der Ablauf einer Psychotherapie

Nachdem Sie mich kontaktiert haben, vereinbaren wir ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch. Wir besprechen Ihr Anliegen, Ihre Ziele und Veränderungswünsche und die weitere Vorgehensweise. 

Die folgenden Sitzungen dienen einem weiteren Kennenlernen sowie einer fundierten Diagnostik und entsprechender Therapieplanung.

Im weiteren Verlauf unserer gemeinsamen Arbeit erlangen Sie Erkenntnisse über die Ursachen von Emotionen und deren Wirkungsweisen. Vor dem Hintergrund Ihrer persönlichen Lebensgeschichte und Ihrer Erfahrungen werden wir versuchen, die Gründe Ihrer Problematik und Symptome sowie deren Entwicklung zu verstehen. Sie werden sich selber Schritt für Schritt immer besser kennenlernen. Es ist ein Prozess der es Ihnen ermöglicht, sich selber besser wahrzunehmen, sich anzunehmen und sich Ihrer Ressourcen bewusst zu werden. Denn – auch wenn es sich manchmal nicht so anfühlt – sie sind immer in Ihnen vorhanden. 

Ich werde Sie auf Ihrem Weg auf Grundlage der humanistischen Ansätze und Methoden aus der Gesprächspsychotherapie sowie der lösungsorientierten Kurzzeittherapie begleiten. Sie bestimmen die Inhalte der Gespräche, die Geschwindigkeit und Richtung Ihrer Veränderungsprozesse und das Ziel. 

Je nach Symptomatik und Problematik wird die Therapie als Kurzzeittherapie (8-12 Stunden) oder als Langzeittherapie (60 – 80 Stunden) durchgeführt.

In regelmäßigen Abständen überprüfen wir gemeinsam den aktuellen Prozess und die Veränderungen und passen die therapeutische Vorgehensweise bei Bedarf entsprechend an.

Ich freue mich darauf, Sie bei Ihrem Prozess und Ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen. 

Mit welchen Kosten können Sie rechnen

Erstgespräch

Dauer: 30 Minuten

Kostenlos

Einzelgespräch

Dauer: 50 Minuten

80,– €

Paargespräch

Dauer: 90 Minuten

140,– €

Sollten Sie eine Sitzung nicht wahrnehmen können, teilen Sie mir dies bitte  bis zu 48 Stunden vor dem Termin mit. Durch diese Frist kann die ausgefallene Stunde anderen Klienten/innen zur Verfügung gestellt werden. Ist dies durch spätere Absagen nicht möglich, fällt ein Ausfallhonorar von 60 % des Honorars an.

Zahlt die Krankenkasse die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung?

Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Kosten, die beim Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin entstehen. So kann der Heilpraktiker auch keine Rezepte zur Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ausschreiben. Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen besteht jedoch die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung zur Abdeckung von Heilpraktikerleistungen abzuschließen.

Bei privatversicherten und beihilfebrechtigten Patienten sieht die Erstattungssituation anders aus. Die entstehenden Behandlungskosten werden überwiegend von Beihilfe oder privaten Krankenversicherungen erstattet. Da aber nicht immer alle notwendigen Heilverfahren erstattet werden, sollte evtl. der Kostenträger befragt werden.
Im Wesentlichen werden Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet.

Quelle: Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.